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BVerwG, 08.01.1963 - I B 160.62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Herstellung der Spruchreife durch das Gericht - Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikers durch das Gesundheitsamt - Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Bestrafung wegen verbotener Behandlung von Geschlechtskrankheiten und wegen Abtreibung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1962 - III A 109/60
- BVerwG, 08.01.1963 - I B 160.62
Papierfundstellen
- DVBl 1963, 263
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1963 - I B 160.62
Es geht nicht an, eine an zwingendes Recht gebundene Verwaltungsentscheidung schon deshalb, weil die von der Behörde geltend gemachten Gründe widerlegt sind, mit gewissermaßen zurückverweisender Wirkung aufzuheben und der Behörde die Prüfung etwaiger weiterer Gründe zwingenden Rechts zu überlassen; vielmehr muß das Gericht in solchem Falle die Sache unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Gründe selbst klären und abschließend entscheiden (BVerwGE 10, 202 [204]).
- BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts findet die Pflicht des Gerichts, die Sache unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Gründe selbst zu klären und abschließend zu entscheiden, dann ihre Grenze, wenn Rechtsvorschriften über das Verwaltungsverfahren eine bestimmte fachliche Prüfung besonderen Behörden übertragen haben (BVerwG, DVBl. 1963, S. 263; BVerwGE 46, 356 (359)). - AGH Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 1 AGH 85/10
Fachanwaltsantrag: Arbeitsproben auch in elektronischer Form?
08.01.1963 - BVerwG I B 160.62 (DVBl 1963, 263) eine solche Ausnahme in Fällen angenommen, in denen für eine fachliche Prüfung eine besondere Behörde vorgesehen sei, das Gericht diese Prüfung der Fachbehörde nicht aus der Hand nehmen und an sich ziehen dürfe, sondern sich auf die spätere Nachprüfung der getroffenen Entscheidung zu beschränken habe. - BVerwG, 24.01.1974 - III C 62.72
Schadensfeststellung an Betriebsvermögen durch den vertreibungsbedingten Verlust …
Seine auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1963 - BVerwG I B 160.62 - (DVBl. 1963, 263) gestützte Auffassung, im vorliegenden Falle sei es zur Herbeiführung der Spruchreife nicht befugt, weil damit in unangemessener Weise die Funktion der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgeübt werde, geht jedoch fehl.